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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs Von Ghostwriter-Plus ©

1. Anwendungsbereich
1.1.
Das Ghostwriting versteht sich als eine hochqualifizierte Dienstleistung und somit als professionelle hauptberufliche Tätigkeit.

1.2.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das gesamte Vertragsverhältnis, einschließlich aller Leistungen, aller zusätzlichen Vereinbarungen, wie gesonderte Aufwandspauschalen, Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Leistungen und Zahlungen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstleister, dem Ghostwriter und dem Auftraggeber bzw. dem Autor.

1.3.
Die AGB werden mit der Vertragsunterzeichnung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Alle Dienstleistungen des Ghostwriters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
2. Angebot, Auftrag, Auftragsverhältnis
2.1.
Die Angebote des Ghostwriters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Vertragliche Vereinbarungen über Fertigstellungs- und Abgabefristen von Teilleistungen bzw. Komplettleistungen, sowie Änderungen und Ergänzungen der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Ghostwriters verbindlich.

2.2.
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber den unterzeichneten Ghostwriter-Vertrag erhalten hat, in welchem er selbst und der Ghostwriter mit dessen Unterschrift und Firmenstempel die Annahme des Auftrags bestätigt. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.

2.3.
Der Ghostwriter behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.

2.3.1.
Aufträge für akademisches Ghostwriting werden nicht übernommen.

2.4.
Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich und grundsätzlich an, dass es sich bei allen vom Ghostwriter erbrachten Leistungen um ein Auftragsverhältnis nach BGB handelt; es handelt sich ausdrücklich nicht um Werke im Sinne der §§ 635ff BGB. Daher ist eine Erfolgsgarantie des verfassten Werkes ausgeschlossen. Der Ghostwriter sichert dem Auftraggeber jedoch zu, dass er die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
 
3. Leistungsumfang
3.1.
Der Leistungsumfang des Ghostwriters schließt die komplette Herstellung von Buch- und anderen Manuskripten, aber auch nur deren Teilleistungen, oder aber ergänzende Arbeiten an Texten für Romane, historischen Romanen & Abenteuerromanen, Kinder- & Jugendbüchern, Biografien, Krimis, Science-Fiction-Romanen, Drehbüchern, Songtexten, Werbematerialien und Reden ein.

3.1.1.
Im Leistungsumfang sind alle Manuskriptbearbeitungen und Manuskriptherstellungen, einschließlich aller notwendigen Recherchen und Nebenarbeiten enthalten.

3.1.2.
Im Leistungsumfang ist generell ein Vorlektorat enthalten. Die Endkorrektur vor dem Buchdruck übernimmt stets der Auftraggeber oder der spätere Verlag, welcher die Publikation am Markt etabliert. Auf gesonderten und schriftlich zu fixierenden Wunsch werden auch komplett lektorierte Texte übergeben.

3.2.
Im Rahmen der eventuellen mitangebotenen Ghostgrafik bzw. Illustration von Werken werden auch diese Leistungen durch den Ghostwriter auf Wunsch abgedeckt.
 
3.3. Zusatz zum erweiterten Leistungsumfang und Preise
3.3.1.
Für vereinbarte Aufwendungen und Auslagen, welche im Rahmen von ortsübergreifenden Kontaktaufnahmen, Recherchen und Beschaffungen zweckdienlicher Informationen notwendig werden, oder für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes, im Rahmen der unumgänglichen Kontaktaufnahme mit Auftraggebern oder Zeugen, werden diese Kosten und Spesen gesondert in Rechnungen gestellt.

3.3.2.
Für Fahrten vom Arbeitsort des Ghostwriters zum Zielort werden übliche 0,30 Euro je Kilometer für jeweils Hin- und Rückfahrten berechnet. Für jeden weiteren Mitarbeiter werden zusätzlich 0,03 Euro je Km berechnet.

3.3.3.
Für beauftragte Fahrten, welche bis zu 2:00 Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen, wird eine Arbeitszeitpauschale von max. 100,00 Euro berechnet. Für Fahrten ab 2:00 Stunden kommt die Tagespauschale, siehe §3 „Leistungsumfang", Absatz 3.3. „Zusatz zum erweiterten Leistungsumfang und Preise", insbesondere Absatz 3.3.4. zur Anwendung.

3.3.4.
Die Tagespauschale eines Ghostwriters für vom Auftraggeber / Autor gewünschte Treffen beträgt ab 2:00 Stunden 160,00 €, selbst wenn 8:00 Stunden pro Arbeitstag überschritten werden.

3.3.5.
Für notwendige Unterkünfte inklusive Verpflegungsmehraufwendungen werden max. 100,00 Euro je Tag berechnet.

3.3.6.
Für vom Auftraggeber gewünschte Leistungen an Wochenenden und Feiertagen fällt, unabhängig der jeweilig zu erbringenden Leistung, eine gesonderte Pauschale von 100,00 Euro /Tag an. Es steht allein dem Ghostwriter frei, selbige Vergütung zu beanspruchen oder aber darauf zu verzichten.

3.3.7.
Für Fahrten und Flüge in andere Staaten, ist eine für beide Seiten angemessene schriftlich zu fixierende Regelung zu treffen. Hier werden dann keine üblichen 0,30 Euro je gefahrenen oder geflogenen Kilometer anzuwenden sein, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

3.4.
Als zusätzliche Leistung zum Ghostwriting wird unter „Plus“ auch die Herstellung einer Publikation, ohne Verlag für den Eigenbedarf (Eigenverlag) des Auftraggebers in unbegrenzter Stückzahl mit ISBN angeboten. Der Druck für den Auftraggeber, als reine Dienstleistung wird für Visitenkarten, Flyer, Postkarten, Postern, Kalender, Softcover-Publikationen bis zu Hardcover-Publikationen angeboten.

3.5.
Die Preise / gleich Lieferpreise an den Auftraggeber, je Druckauftrag, richten sich nach den gegenwärtigen Druckpreisen.

3.5.1.
Ein Rechenbeispiel: Eine laminierte Hardcover-Publikation ab 20 herzustellenden Exemplaren im A5 Buchformat mit ca. 400 Buchseiten in schwarz-weiß kann dem Auftraggeber derzeit für den Eigen- bzw. Selbstverlag ab 9,50 Euro / Exemplar angeboten werden.

3.6.
Voraussetzung für eine Druckdienstleistung ist ein zuvor rechtsgültig geschlossener Ghostwritervertrag.
 
4. Lieferung und Fristen
4.1.
Die erstellten, bearbeiteten Texte werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang versandt. Zusätzliche Kosten für den Versand auf Datenträger wie CD-ROM bzw. als Papierausdruck per Post an den Auftraggeber wie auch gesonderte Versandformen (z. Bsp. Eilzustellung, Einschreiben, Nachnahme etc.) werden vom Auftraggeber übernommen.

4.2.
Der Ghostwriter haftet nicht für den Versand, oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der erstellten oder bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen vonseiten des Ghostwriters sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Zeitpunkt der Versendung ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

4.3.
Der Ghostwriter ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler, missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangsmaterial entstehen.

4.4.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, dem Ghostwriter unmittelbar nach Erhalt der Lieferung, den Erhalt anzuzeigen. Weiterhin ist die Lieferung in einer Frist von max. 4 Wochentagen zu prüfen und ein entsprechendes Feedback abzugeben, soweit nicht anders vereinbart.

4.4.1.
Der Ghostwriter ist nicht haftbar für entstehende Verzögerungen oder Mängel durch ausbleibende Rückmeldungen / fehlende fristgerechte Feedbacks des Auftraggebers zu Teil- bzw. Komplettleistungen.

4.4.2.
Der Ghostwriter ist bei Fristüberschreitung zu Punkt 4.4. und 4.4.1. der AGB berechtigt, den Auftrag auf unbestimmte Zeit auszusetzen.

4.4.3.
Wurde der unter 4.4 benannte Zeitraum von 4 Tagen durch den Ghostwriter im alleinigen Interesse des Autors aufgehoben, bedeutet dies nicht, dass diese Frist in einen unbefristeten Status ohne jegliche Einschränkung versetzt wurde.
Im Fall einer gesonderten Regelung zu 4.4 hat die Rückmeldung, einschließlich die erfolgte Prüfung des Materials, spätestens am 22. Wochentag ab Versand von Ghostwriter-Plus an den Autor, durch den Autor zu erfolgen.
Sollte diese Frist durch den Autor überschritten werden, gilt der Auftrag als erfolgreich abgeschlossen.
Eventuelle weitere Arbeiten sind durch einen neuen Vertrag schriftlich zu fixieren, in welchem gegebenenfalls auch zuvor gewährte Sonderkonditionen zu prüfen sind.

4.5.
Der Ghostwriter ist nicht haftbar für Verzögerungen, Leistungsunterbrechungen, oder einen Leistungsabbruch, welche durch ausbleibende bzw. nicht fristgerecht eingehende vertraglich vereinbarte Zahlungen zu Teil- bzw. Komplettleistungen entstehen.

4.6.
Alle Fristen und Abgabetermine sind im Vertrag zu fixieren.

4.6.1.
Die Dauer bis zur vollständigen Fertigstellung bzw. Abgabe des fertigen und an den Autor bzw. an den späteren Verlag zu übergebenden Manuskriptes richtet sich nach dem Auftragsvolumen. Die Frist beläuft sich auf mindestens 2 Monate ab Arbeitsbeginn, jedoch höchstens auf 4 Monate.
 
5. Leistungspreise und Mehrwertsteuer
5.1.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich immer als Netto-Preise.

5.1.1
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird stets gesondert ausgewiesen.

5. 2.
Das Ghostwriter-Honorar wird je nach Thema, Schwierigkeitsgrad und Aufwand auf Basis der marktüblichen Preise pro Seite festgesetzt (Siehe Ghostwritervertrag § 4 Absatz 1).
Es kann (a) auf Wunsch des Auftraggebers das Ghostwriter-Honorar auf Basis der üblichen 46,00 € bis 50,00 € pro genreabhängiger A4 Normseite = 1.500 Zeichen / Seite festgelegt werden.
Es kann (b) auf Wunsch des Auftraggebers das Ghostwriter-Honorar auf Basis der üblichen 38,33 € bis 41,66 € pro genreabhängiger A5 Buchseite mit 1.250 Zeichen / Seite festgelegt werden.
Beide Varianten sind in der Preisbildung in ihrem Verhältnis zur Leistung identisch! Die jeweilige Variante ist in der Rechnung zu fixieren.

5.3.
Das Honorar für den Auftrag kann, sofern Punkt 5.2. der AGB nicht in Betracht kommt, individuell mit einem Pauschalbetrag pro Buchseite festgelegt werden. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Ermessensspielraum, aber auch nach dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad, der Auftragsart der Arbeiten und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitfenster.
 
6. Honorarzahlungen, Widerspruch und Zahlungsziele
6.1.
Leistungen mit einem Auftragswert bis 200 Euro (Reden, Songtexte, etc.) werden nur gegen Vorkasse erbracht.

6.2.
Bei Auftragserteilung und Annahme / Unterzeichnung des Ghostwriter-Vertrages ist innerhalb eines maximal siebentägigen Zeitfensters (es zählen alle Wochentage), ab Unterzeichnung beider Vertragsparteien, zu der vertraglich vereinbarten Honorarvariante eine Anzahlung = Vorschuss durch den Auftraggeber in Höhe ab 33%, höchstens jedoch 50% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens zu leisten. Der Beginn der Arbeiten erfolgt nicht vor Vertragsunterzeichnung und Zahlungseingang der Vorschussleistung.

6.3.
Die Restsumme/n bzw. Ratenbeträge sind in mehreren Teilbeträgen, nach Vorlage der Teillieferungen bzw. weiterer Abschnitte, entsprechend der vertraglichen und schriftlich vereinbarten Teillieferungen zu leisten.
 
6.4. Besonderer Zusatz zur Vorschussleistung
6.4.1.
Nach Vertragsunterzeichnung beider Parteien, besitzt der Auftraggeber, ohne Angabe von Gründen, ein 14tägiges Widerrufsrecht zum Ghostwritervertrag. Vorschusszahlungen des Auftraggebers sind zu erstatten, bzw. für bei bereits erfolgten Arbeiten aufzurechnen. Erfolgt kein Widerruf durch den Auftraggeber bzw. durch den Autor, gelten alle Vertragsbedingungen und AGB als unwiderruflich und akzeptiert.

6.4.2.
Erfolgte unter Bezug auf Punkt 6.2. der AGB, selbst nach 14 Wochentagen, trotz mehrfacher Kontaktaufnahme bzw. Zahlungserinnerung noch keine vertraglich vereinbarte Vorschussleistung durch den Auftraggeber, hat dieser für den freigehaltenen Bearbeitungsplatz und dem daraus resultierenden Arbeitszeitverlust eine Konventionalstrafe in Höhe von 20% des gesamten Auftragsvolumens an Ghostwriter-Plus zu entrichten.

6.4.3.
Durch den schuldhaft herbeigeführten Vertragsbruch seitens des Auftraggebers, insbesondere in Bezug auf §5 des Ghostwritervertrages, entfallen sämtliche bestehende Sonderkonditionen wie Rabatte und besondere individuelle Vergünstigungen. Es finden ab sofort nur noch die regulären Preise, wie unter §4 des unterzeichneten Ghostwritervertrages zu ersehen, selbst bei der Berechnung der Konventionalstrafe, Anwendung.

6.4.3.1.
Für Biografien, Familienchroniken & Lebensgeschichten, auch in Romanform, bis 350 A4-Seiten gilt ein Pauschalbetrag von 16.800 € netto, 48,00 Euro pro Seite.

6.4.3.2.
Für Kinder- & Jugendbücher bis 160 A4-Seiten gilt ein Pauschalbetrag von 7.360 € netto, 46,00 € pro Seite.

6.4.3.3.
Für Romane aller Art bis 200 A4-Seiten gilt ein Pauschalbetrag von 9.200 € netto, 46,00 € pro Seite.

6.4.3.4.
Für Fach- und Sachbücher bis 250 A4-Seiten gilt ein Pauschalbetrag von 12.500 € netto. 50,00 € pro Seite

6.4.4.
Nach Entrichtung der aus der Konventionalstrafe resultierenden Summe steht es dem Auftraggeber bzw. dem Autor frei, den Ghostwriterauftrag dennoch aus- bzw. fortführen zu lassen. Die Konventionalstrafe wird dann zu Gunsten des Auftraggebers zu 70% auf die gesamte und komplett in Vorkasse anzuweisende Auftragssumme angerechnet. Die verbleibenden 30% der Summe werden als Entschädigung für verlorene Arbeitstage einbehalten.

6.5.
Bei Festkunden und Stammautoren ist der Rechnungsbetrag zu Teillieferungen innerhalb von max. 7 Wochentagen, ab dem Tag der Rechnungslegung fällig.

6.6.
Gerät der Auftraggeber zu Punkt 6.5. der AGB bis zum 10. Wochentag in Zahlungsverzug, bedarf es keiner zusätzlichen Mahnung.

6.7.
Ist der Auftraggeber mit Zahlungen nach Punkt 6.6. der AGB im Rückstand oder werden dem Ghostwriter Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, besitzt der Ghostwriter das Recht, jede weitere Teillieferung nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen.

6.8.
Besteht ein fortlaufender, wiederholter Zahlungsverzug, ist der Ghostwriter berechtigt, den Auftrag auszusetzen bzw. zurückzustellen, bis alle rückständigen Zahlungen erbracht wurden, als auch die in Punkt 6.7. der AGB genannte Vorauskasse für weitere Leistungen zu beanspruchen. Die Arbeiten werden fortgeführt, nachdem der ausstehende Betrag als auch die Vorausleistung aus Punkt 6.7. der AGB dem Konto des Ghostwriters gutgeschrieben wurden.

6.9.
Der Ghostwriter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen.

6.10.
Mahngebühren und dadurch anfallende Kosten, auch innerhalb des Europäischen Mahnverfahrens, trägt vollständig der Auftraggeber, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in den vertraglich vereinbarten Fristen nachgekommen ist.
 
7. Schweigepflicht und Vertraulichkeit
7.1.
Der Ghostwriter verpflichtet sich zur Geheimhaltung und Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu erstellenden und zu bearbeitenden Texte. Es kann jedoch bei elektronischer Übermittlung der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der Ghostwriter haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.

7.2.
Der Ghostwriter ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

7.3.
Der Ghostwriter ist berechtigt, eine Sicherungskopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche aus dem Ghostwritervertrag aufzubewahren.

7.4.
In Abhängigkeit der Aufgabenstellung dürfen vom Ghostwriter weitere geeignete und zur absoluten Diskretion verpflichtete Mitarbeiter als Sachbearbeiter etc. bestimmt werden.

7.5.
Über alle getroffenen Vereinbarungen, auch nach Beendigung des Auftrags und der erfolgten Übergabe bzw. Rückgabe jeglichen Materials an den Auftraggeber, haben der Ghostwriter, wie auch dessen eventuelle Mitarbeiter, die vereinbarte Schweigepflicht zu bewahren. Zuwiderhandlungen der Schweigepflicht versetzen den Auftraggeber in das Recht, Teilbeträge oder sogar das volle Ghostwriterhonorar zurückzufordern.
 
8. Kündigung und Pflichtverletzungen
8.1.
Der Auftraggeber hat das Recht zu kündigen, sofern der Ghostwriter seinen vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt, die vereinbarte Schweigepflicht verletzt oder von ihm nachzuweisende schwerwiegende private Gründe dazu veranlassen.

8.2.
Für die geleisteten und gelieferten Arbeiten hat im letzten Fall des Punktes 8.1. der AGB eine vorzeitige Aufschlüsselung der Leistung in einer Endabrechnung zu erfolgen. So geleistete Überzahlungen sind dem Auftraggeber zurückzuerstatten.

8.3.
Verletzungen der vereinbarten Schweigepflicht, siehe auch Punkt 7.5. der AGB, durch den Ghostwriter entbinden den Auftraggeber von jeglicher Zahlung.

8.4.
Verletzt der Auftraggeber die AGB, ist der Ghostwriter berechtigt, den Auftrag abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf Honorarrückerstattung oder ein Schadensersatzanspruch auf Seiten des Auftraggebers.
 
9. Verwendungsrechte
9.1.
Der Auftraggeber erhält nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Honorars, einschließlich der aus Punkt 5.1.1. der AGB zu begleichenden Mehrwertsteuer, die alleinigen Nutzungsrechte an dem Manuskript. Der Ghostwriter verzichtet auf das Namennennungsrecht nach §13 Urhebergesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug zur Geheimhaltung über die Urheberschaft des Ghostwriters.

9.2.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus dem Vertragsverhältnis hervorgehende Manuskripte nicht für prüfungsrelevante universitäre Zwecke zu verwenden sind.
 
10. Gewährleistung und Haftung
10.1.
Ein erstellter oder überabeiteter Text gilt als abgenommen, wenn dem Ghostwriter nicht innerhalb von 4 Wochentagen nach erfolgter Lieferung Beanstandungen schriftlich und detailliert mitgeteilt werden.

10.2.
Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt etwaige Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb der oben genannten Frist von 4 Wochentagen schriftlich, mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Dafür sind genaue Textkennzeichnungen und detaillierte Angaben Bedingung.

10.2.1.
Für etwaige entstandene Mängel, welche unter Punkt 4.3. und Punkt 4.4. der AGB aufgeführt sind, ist der Ghostwriter nicht haftbar.

10.3.
Der Auftraggeber setzt dem Ghostwriter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Diese Frist darf die bisherige Arbeitszeit, welche für die Texterstellung benötigt wurde, nicht übersteigen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

10.4.
Der Ghostwriter haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

10.5.
Der Ghostwriter haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt. Als Schadensersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für die jeweilige Leistung in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.

10.6.
Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Ghostwriter erstellten und bearbeiteten digitalen Dokumente in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet das Ghostwriter ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die unter Punkt 10.5 der AGB genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.

10.7.
Der Ghostwriter setzt voraus, dass bei allen eingereichten Texten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen alleine zu Lasten des Auftraggebers.

10.8.
Die Verantwortung für alle Texte, welche der Ghostwriter im Auftrag und nach Vorgabe des Auftraggebers verfasst und bearbeitet, liegt beim Auftraggeber. Die Freigabe zur Veröffentlichung obliegt nur dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Prüfung der Inhalte und der Form verpflichtet und trägt die Verantwortung gemäß deutscher Verordnungen und Gesetze.

10.9.
Wenn etwaige Verstöße für den Ghostwriter nicht erkennbar sein können, weil sich der Auftraggeber im Ausland aufhält und dort andere gesetzliche Regelungen bestehen, trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber ist stets zur Prüfung aller Texte oder einzelner Textpassagen, welche der Ghostwriter für ihn erstellt oder bearbeitet hat, verpflichtet und entbindet den Ghostwriter somit nach der Zustellung der Endfassung von jeder Verantwortung für deren Inhalte und Aussagen.
 
11. Schlussbestimmungen
11.1.
Sind oder werden Teile der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, so ist die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestandteile davon nicht betroffen. Der unwirksame oder ungültige Bestandteil der AGB gilt einvernehmlich, als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.

11.2.
Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen stets der Schriftform. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 10 Wochentagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. 11.2. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Ghostwriter und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Deutsche Recht.

11.3.
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Ghostwriter ergeben, ist Neubrandenburg (Bundesrepublik Deutschland).

11.4.
Der Ghostwriter behält sich vor, die Geschäftsbedingungen anzupassen und zu erweitern.
 
Stand: 10. Februar 2021
Ort: Neubrandenburg
Ghostwriter: Doreen Cooper
 
Download der AGB als PDF >> GhostwriterPlus AGB